Carl-Marcus Müller - als unabhängiger Kfz.-Sachverständiger an Ihrer Seite
Sie sind unverschuldet in einen Verkehrsunfall geraten? Ihr Fahrzeug wurde beschädigt? Als Geschädigter dürfen Sie grundsätzlich einen freien und unabhängigen Kfz- Sachverständigen Ihrer Wahl damit beauftragen das beschädigte Fahrzeug zu begutachten.
Die anfallenden Kosten für das Unfall- / Schadengutachten rechne ich auf Wunsch und bei eindeutiger Sachlage direkt mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung ab. Somit müssen Sie nicht in Vorleistung treten und brauchen sich keine Gedanken über die Kosten des Unfallgutachtens zu machen.
Die Besichtigung des verunfallten Fahrzeugs erfolgt dabei meist noch am Tag der Beauftragung. Ich komme direkt zu Ihnen oder begutachte den Schaden in der
von Ihnen benannten Fachwerkstatt. Mein Einsatzgebiet bewegt sich in einem Umkreis von ca. 150 km um Hannover (in Ausnahmefällen auch weiter).
Ich empfehle die Schadenregulierung im Fall eines unverschuldeten Unfalls grundsätzlich einem Fachanwalt für Verkehrsrecht zu überlassen und empfehle Ihnen gern eine entsprechende Kanzlei.
Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen zu meiner Person und meinem Leistungsspektrum. Nehmen Sie sich ein wenig Zeit für viele interessante Themen rund um Sie und Ihr Fahrzeug oder besuchen Sie mich bei Facebook.
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Wer den Schaden hat, sollte gut beraten sein!
Das „schnelle Schadenmanagement“ vieler Versicherungen:
Ich empfehle Ihnen hier eher skeptisch zu sein wenn Ihnen, zum Beispiel von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners, die gesamte Abwicklung des Schadens angeboten wird.
Bei dieser Schadensteuerung besteht durchaus das Risiko, dass der Schaden auch gegen Ihre Interessen beurteilt und reguliert wird, so wie es die gegnerische Versicherung für richtig hält.
Durch dieses sogenannte „Schadenmanagement“ werden die Ihnen zustehenden unabhängigen Beratungsinstanzen, insbesondere Rechtsanwälte und freie, unabhängige Kfz-Sachverständige meist umgangen. Dies kann sich letztlich zu Ihrem Nachteil auswirken.
Lassen Sie sich hierzu besser anwaltlich beraten, bevor Sie mit der gegnerischen Versicherung in Kontakt treten.


